Führerschein ab 17
Das Projekt "Führerschein ab 17" - auch begleitetes Fahren genannt
Es ermöglicht Fahranfängern, mit 17 Jahren Kraftfahrzeuge der Klasse B zu führen. Die Prüflinge können mit 16 1/2 Jahren mit der Ausbildung beginnen. Nach der bestandenen Prüfung gibt es eine Bescheinigung. Die können die frisch gebackenen Autofahrer dann am 18. Geburtstag gegen einen vollwertigen EU-Führerschein eintauschen.Wer den Führerschein ab 17 besitzt, der darf aber nur unter bestimmten Bedingungen selbst ans Steuer:
- Es muss immer eine Begleitperson mitfahren.
- Die Begleitperson muss älter als 30 Jahre sein.
- Die Begleitperson muss den Führerschein Klasse B mindestens fünf Jahre besitzen.
- Die Begleitperson darf nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister besitzen.
- Die Begleitperson muss beim Antrag auf den Führerschein angegeben werden.
- Die Begleitperson muss weniger als 0,5 Promille haben.
- Es können max. fünf Begleitpersonen angegeben werden.
- Die Bescheinigung zum begleiteten Fahren gilt nur in Deutschland, im Ausland darf nicht damit gefahren werden.
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