Führerscheinklassen
| A unbeschränkt |
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Direkteinstieg ab 25 Jahre für Krafträder mit und ohne Beiwagen über 25 kW (34 PS) oder einer Leermasse von weniger als 6,25 kg pro kW. Eingeschlossene Klassen: A beschränkt, A1, M |
| A beschränkt |
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Krafträder mit und ohne Beiwagen bis max. 25 kW (34 PS) und einer Leermasse von mindestens 6,25 kg pro kW, (nach 2-jähriger Fahrpraxis ohne weitere Ausbildung und Prüfung unbegrenzt). Mindestalter: 18 Jahre Eingeschlossene Klassen: A1, M |
| A1 |
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Leichtkrafträder max. 125 ccm Hubraum, max. 11 kW Motorleistung. Inhaber der Fahrerlaubnis-Klasse A1 dürfen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur mit Leichtkrafträdern fahren, deren bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h gedrosselt ist. Mindestalter: 16 Jahre Eingeschlossene Klasse: M |
| Mofa |
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Maximal 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, einsitzig, Elektro- oder Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum Mindestalter: 15 Jahre |
| M |
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(Moped, Mokick bis max. 50 ccm und max. 45 km/h) Kleinkrafträder und Fahrräder mit Elektromotor oder Hilfsmotor bis 50 ccm Hubraum und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h Mindestalter: 16 Jahre |
| B |
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Kraftfahrzeuge ausgenommen Krafträder bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am Modellversuch "Begleitetes Fahren mit 17") Eingeschlossene Klassen: M, L, S |
| BE |
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Kombination aus Fahrerlaubnis-Klasse B und Anhänger, der nicht unter Klasse B fällt. Kraftfahrzeuge, ausgenommen Krafträder, bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse mit
Führerscheininhaber der "alten" Klasse 3 dürfen alle einachsigen Anhänger (einschließlich Hänger mit Tandem-Achsen) mit Ihrem Fahrzeug ziehen. Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am Modellversuch "Begleitetes Fahren mit 17") Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig |
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