Fahrschule Rettig | Siegburg | Bonn | Niederkassel | Zündorf
Europaplatz 2, 53721 Siegburg, Tel.: 02241 / 9588737
Poststr. 19, 53111 Bonn, Tel.: 0228 / 18496920
Hauptstr. 42, 53859 Niederkassel, Tel.: 02208 / 71011
Hauptstr.76, 51143 Zündorf, Tel.: 02203 / 86370
Internet: www.fahrschule-rettig.de, E-Mail: info@fahrschule-rettig.de



"Unser Radiospot"
Jetzt anhören:

Folge uns auf

facebook und  twitter


Unser Partner im Bereich LKW-Ausbildung: Verkehrsfachschule Rheinland


Führerscheinklassen

A
unbeschränkt
FSK A unbeschränkt
Direkteinstieg ab 25 Jahre für Krafträder mit und ohne Beiwagen über 25 kW (34 PS) oder einer Leermasse von weniger als 6,25 kg pro kW.

Eingeschlossene Klassen: A beschränkt, A1, M

A
beschränkt
FSK A beschränkt
Krafträder mit und ohne Beiwagen bis max. 25 kW (34 PS) und einer Leermasse von mindestens 6,25 kg pro kW, (nach 2-jähriger Fahrpraxis ohne weitere Ausbildung und Prüfung unbegrenzt).

Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossene Klassen: A1, M

A1
FSK A1
Leichtkrafträder max. 125 ccm Hubraum, max. 11 kW Motorleistung. Inhaber der Fahrerlaubnis-Klasse A1 dürfen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur mit Leichtkrafträdern fahren, deren bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h gedrosselt ist.

Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klasse: M

Mofa
FSK Mofa und M
Maximal 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, einsitzig, Elektro- oder Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum

Mindestalter: 15 Jahre

M
FSK Mofa und M
(Moped, Mokick bis max. 50 ccm und max. 45 km/h) Kleinkrafträder und Fahrräder mit Elektromotor oder Hilfsmotor bis 50 ccm Hubraum und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h

Mindestalter: 16 Jahre

B
FSK B
Kraftfahrzeuge ausgenommen Krafträder bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und
  • Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse bzw.
  • Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Zugfahrzeuges und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am Modellversuch "Begleitetes Fahren mit 17")
Eingeschlossene Klassen: M, L, S

BE
FSK BE
Kombination aus Fahrerlaubnis-Klasse B und Anhänger, der nicht unter Klasse B fällt.

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Krafträder, bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse mit
  • Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse größer ist als die Leermasse des Zugfahzeuges,
  • Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Zugfahrzeuges aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Zugfahrzeug größer ist als 3,5 t.

Führerscheininhaber der "alten" Klasse 3 dürfen alle einachsigen Anhänger (einschließlich Hänger mit Tandem-Achsen) mit Ihrem Fahrzeug ziehen.

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am Modellversuch "Begleitetes Fahren mit 17") Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig
A K T U E L L E S
Online anmelden und
70 % Rabatt auf das Lehrmaterial erhalten!
Zur Online-Anmeldung