
Führerschein Klasse C:
Lastkraftwagen
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).Mindestalter:
18 Jahre
Vorraussetzung:
Vorbesitz der Klasse B
Die Fahrerlaubnis der Klasse C berechtigt im Inland auch zum Führen von Kraftomnibussen - gegebenenfalls mit Anhänger - mit einer entsprechenden zulässigen Gesamtmasse und ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs dienen.
Die Fahrerlaubnis der Klasse C berechtigt im Inland auch zum Führen von Kraftomnibussen - gegebenenfalls mit Anhänger - mit einer entsprechenden zulässigen Gesamtmasse und ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs dienen.
Befristung:
» Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt
» Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis
(Gesundheitszustand+Sehvermögen)
Ab dem 10.09.2009 ist zum Erwerb eine Grundqualifikation für die gewerbliche Nutzung nötig, danach ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung erforderlich.
Einschluss:
Klasse C schließt die Klasse C1 ein.
Sonstiges:
Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t z.G. einschließlich eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5)
| Sonderfahrten Klasse C | Überland | Autobahn | Dunkelfahrt |
| bei Erweiterung von Klasse B | 5 | 2 | 3 |
| bei Erweiterung von Klasse C1 | 3 | 1 | 1 |
| Dauer der Fahrprüfung | 75 Minuten | ||
Führerschein Klasse CE:
Lkw mit Anhänger
Kraftfahrzeuge der Klasse C mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.Mindestalter:
18 Jahre
bei gewerblichen Verkehr 21 Jahre
bei gewerblichen Verkehr 21 Jahre
Vorraussetzung:
Der Erwerb der Klasse CE setzt voraus, dass der Bewerber die Fahrerlaubnis Klasse C besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat; in diesem Fall darf die Fahrerlaubnis der Klasse CE frühestens mit der Fahrerlaubnis der Klasse C erteilt werden.
Fahrzeuge
Die Fahrerlaubnis der Klasse CE berechtigt im Inland auch zum Führen von Kraftomnibussen - gegebenenfalls mit Anhänger - mit einer entsprechenden zulässigen Gesamtmasse und ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs dienen.
Befristung:
» Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt
» Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis
(Gesundheitszustand+Sehvermögen).
Ab dem 10.09.2009 ist zum Erwerb eine Grundqualifikation für die gewerbliche Nutzung nötig, danach ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung erforderlich.
Einschluss:
Klasse CE schließt die Klassen C1E, BE und T ein.
Außerdem D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist und DE, sofern er zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist.
Außerdem D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist und DE, sofern er zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist.
Sonstiges:
Klasse CE berechtigt zum Führen von Fahrzeugen der Klassen C1E, BE und T sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist und DE, sofern er zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist.
Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht einschließlich eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5)
Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht einschließlich eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5)
| Sonderfahrten Klasse CE | Überland | Autobahn | Dunkelfahrt |
| bei Erweiterung von Klasse C | 5 | 2 | 3 |
| C und CE in einer gemeinsamen Ausbildung | Solo: 3 Zug: 5 |
Solo: 1 Zug: 2 |
Solo: keine Zug: 3 |
| Dauer der Fahrprüfung | 75 Minuten | ||
Fahrschule Rettig | Siegburg | Bonn | Niederkassel | Zündorf


