
Theorieunterricht
Die 10 Unterrichtseinheiten in der Klasse C dauern jeweils eine Schuldoppelstunde, d.h. 2x 45 Minuten.
Hinzu kommen noch bei Klasse CE 4 Unterrichtseinheiten. Dies gilt aber nur bei Vorbesitz der Klasse B. Bei Ersterteilung der Klasse C/CE muß vorher die Klasse B erworben werden.
Grundstoff
01 Persönliche Voraussetzungen
02 Risikofaktor Mensch
03 Rechtliche Rahmenbedingungen
04 Straßenverkehrssystem und seine Nutzung
05 Vorfahrt und Verkehrsregelungen
06 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie Bahnübergänge
07 Andere Teilnehmer im Straßenverkehr
08 Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise
09 Verkehrsverhalten bei Fahrmanövern, Verkehrsbeobachtung
10 Ruhender Verkehr
11 Verhalten in besonderen Situationen, folgen von Verstößen gegen Verkehrsvorschriften
12 Lebenslanges Lernen
Klassenspezifischer Stoff Klasse C1 und C
01 Persönliche Voraussetzungen und Arbeitsplatz
02 Besondere Vorschriften aus der StVO
03 Kraftstrang
04 Fahrwerk, elektrische Anlage, Beleuchtung
05 Lkw-Bremsen 1
06 Lkw-Bremsen 2
07 Lkw-Bremsen 3 und Fahrzeuguntersuchungen
08 Wirkung von Kräften beim Fahren durch physikalische Gesetzmäßigkeiten
09 Ausrüstungs-, Beförderungs- und Sicherheitsbestimmungen
10 Wirtschaftliches und umweltschonendes Fahren
Für die Klasse C1 sind 6, für die Klasse C 10 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff zu absolvieren.
Klassenspezifischer Stoff Klasse C1E und CE
01 Zusammenstellung von Zügen
02 Lastzugbremsen 1
03 Lastzugbremsen 2
04 Fahren mit Zügen
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