Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder):
Mindestalter: 21 Jahre
Voraussetzung: Führerschein Klasse B
Die Fahrerlaubnis der Klasse C berechtigt im Inland außerdem zum Führen von Kraftomnibussen - gegebenenfalls mit Anhänger - mit einer entsprechenden zulässigen Gesamtmasse und ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs dienen.
Befristung:
Ab dem 10.09.2009 ist zum Erwerb eine Grundqualifikation für die gewerbliche Nutzung nötig, danach ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung erforderlich.
Einschluss: Klasse C schließt die Klasse C1 ein.
Sonstiges: Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t zulässiger Gesamtmasse einschließlich eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5).
Sonderfahrten Klasse C | Überland | Autobahn | Dunkelfahrt |
bei Erweiterung von Klasse B: | 5 | 2 | 3 |
bei Erweiterung von Klasse C1: | 3 | 1 | 1 |
Dauer der Fahrprüfung: | 85 Minuten |