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Führerschein Klasse C

Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder):

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz
  • und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg

Mindestalter: 21 Jahre

Voraussetzung: Führerschein Klasse B

Die Fahrerlaubnis der Klasse C berechtigt im Inland außerdem zum Führen von Kraftomnibussen - gegebenenfalls mit Anhänger - mit einer entsprechenden zulässigen Gesamtmasse und ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs dienen.

Befristung:

  • Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt
  • Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis (Gesundheitszustand und Sehvermögen)

Ab dem 10.09.2009 ist zum Erwerb eine Grundqualifikation für die gewerbliche Nutzung nötig, danach ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung erforderlich.

Einschluss: Klasse C schließt die Klasse C1 ein.

Sonstiges: Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t zulässiger Gesamtmasse einschließlich eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5).

Sonderfahrten Klasse CÜberlandAutobahnDunkelfahrt

bei Erweiterung von Klasse B:

523

bei Erweiterung von Klasse C1:

311

Dauer der Fahrprüfung:

85 Minuten
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