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Kraftfahrzeuge der Klasse C mit Anhängern und einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.
Mindestalter: 18 Jahre
bei gewerblichem Güterverkehr: 21 Jahre
Voraussetzung:
Die Fahrerlaubnis der Klasse CE berechtigt im Inland außerdem zum Führen von Kraftomnibussen - gegebenenfalls mit Anhänger - mit einer entsprechenden zulässigen Gesamtmasse und ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs dienen.
Befristung:
Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt
Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis (Gesundheitszustand und Sehvermögen)
Ab dem 10.09.2009 ist zum Erwerb eine Grundqualifikation für die gewerbliche Nutzung nötig, danach ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung erforderlich.
Einschluss: Klasse CE schließt die Klassen C1E, BE und T ein. Außerdem D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist und DE, sofern er zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist.
Sonstiges: Klasse CE berechtigt zum Führen von Fahrzeugen der Klassen C1E, BE und T sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist und DE, sofern er zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist. Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht einschließlich eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5).
Sonderfahrten Klasse CE | Überland | Autobahn | Dunkelfahrt |
bei Erweiterung auf Klasse C: | 5 | 2 | 3 |
C und CE in einer gemeinsamen Ausbildung: | Solo: 3 Zug: 5 | Solo: 1 Zug: 2 | Solo: keine Zug: 3 |
Dauer der Fahrprüfung: | 75 Minuten |