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Einfach. Schnell. Bestanden!

Führerschein Klasse D

Fahrzeuge:

  • Kraftomnibusse
  • Kraftfahrzeuge – außer Krafträdern – zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz
  • Das Mitführen von Anhängern ist erlaubt, wenn das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht größer ist als 750 kg.

Mindestalter:

  • 24 Jahre
  • 23 Jahre (nach beschleunigter Grundqualifikation)
  • 21 Jahre (nach Grundqualifikation => umfangreiche Prüfung bei der IHK! Beschränkung auf Linienverkehr bis 50 km Linienlänge)
  • 20 Jahre (während oder nach Abschluß der Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb)
  • 18 Jahre (während oder nach Abschluß der Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb. Beschränkung auf Linienverkehr bis 50 km Linienlänge)

Vorbesitz: Der Vorbesitz der Führerscheinklasse B ist erforderlich. Der Führerschein enthält die Führerscheinklasse D1.

Gültigkeitsdauer: Die Fahrerlaubnis ist 5 Jahre gültig.

bei Vorbesitz von Klasse          

B oder C1

C

D1

 

bis 2 Jahre

> 2 Jahre

bis 2 Jahre

> 2 Jahre

Grundausbildung

45

33

14

7

20

Überland

22

12

16

8

5

Autobahn

14

8

8

4

5

Dunkelheit

8

5

6

3

5

Fahrstunden (45 Minuten)

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