Können Unternehmer die Schulung ihrer Fahrer am EG-Kontrollgerät nicht nachweisen, haften sie uneingeschränkt bei Verstößen. Die Verkehrsunternehmen haben verantwortlich dafür zu sorgen, dass ihre Fahrer zum ordnungsgemäßen Funktionieren des digitalen oder analogen Fahrtenschreibers angemessen geschult und unterwiesen werden. Der Unternehmer muss regelmäßige Überprüfungen durchführen und sicherstellen, dass seine Fahrer den Fahrtenschreiber richtig einsetzen. Außerdem darf er seinen Fahrern keinerlei direkte oder indirekte Anreize geben, die zu einem Missbrauch des Fahrtenschreibers anregen könnten. Der Unternehmer ist verpflichtet, neben der Schulung auch regelmäßig zu prüfen, ob das Fahrpersonal die Fahrtenschreiber ordnungsgemäß bedient bzw. die EG-Sozialvorschriften korrekt anwendet.
Um u.a. die Straßenverkehrssicherheit zu verbessern, müssen nach einer neuen EU-Verordnung (165/2014) ab dem 15.06.2019 alle gewerblich genutzten Fahrzeuge über 3,5 Tonnen mit der neuen Generation eines digitalen Tachografen ausgestattet sein.
Ein Fahrtenschreiber der Version 4.0 enthält folgende Neuerungen:
Gruppe | Art | Ort | Termin | Details / Anmeldung |
---|---|---|---|---|
Art | Ort | |||
Kraftfahrer | Digitaler Tachograf | Niederkassel | 15.11.2023 | |
Kraftfahrer | Digitaler Tachograf | Köln | 06.10.2023 | |
Kraftfahrer | Digitaler Tachograf | Niederzier | 18.12.2023 |