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Zweirad

Führerscheinklassen

EU-Führerscheine, die ab 2013 ausgestellt werden, müssen alle 15 Jahre erneuert werden. Das gilt allerdings nur für das Dokument mit dem Passfoto der Fahrerin oder des Fahrers. Die Fahrerlaubnis bleibt unberührt.


Führerschein Klasse A

Beschreibung
„Schwere“ Krafträder (Zweiräder auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW.

Einschluss
A2,A1,AM

Mindestalter
24 Jahre

20 Jahre (nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2)

21 Jahre (für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A)

Vorbesitz erforderlich
Nein

Führerschein Klasse A1

Beschreibung
Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, Verhältnis Leistung zur Leermasse: maximal 0,1 kW/kg. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h mit einer Leistung von bis 15 kW.

Klasse A1 berechtigt auch zum Führen von:

  • Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 40 km/h, wenn sie bis zum 31.12.1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
  • Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, wenn sie bis zum 18.01.2013 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

Einschluss
AM

Mindestalter
16 Jahre

Vorbesitz erforderlich
Nein 

Führerschein Klasse A2

Beschreibung
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.

Leistung: maximal 35 kW.

Verhältnis Leistung zur Leermasse: maximal 0,2 kW/kg.

Einschluss
A1, AM

Mindestalter
18 Jahre

Vorbesitz erforderlich
Nein 

Aufstieg A1 auf A2 oder A2 auf A

Beschreibung A2 auf A

Beim Aufstieg von A2 nach A ist kein Theorieunterricht und keine Theorieprüfung vorgeschrieben. Voraussetzung: Mindestens zweijähriger Vorbesitz der Klasse A2

Bei der Erweiterung von Klasse A2 auf A gilt folgendes:
Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.

Ausbildung und/oder Bedingungen:
Direkteinstieg mit 24 Jahren bzw. 20 bei mindestens 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2;
Vorbesitzt von A2 keine theoretische Prüfung; nur praktische Prüfung nötig

Beschreibung A1 auf A2

Beim Aufstieg von A1 nach A2 ist kein Theorieunterricht und keine Theorieprüfung vorgeschrieben. Voraussetzung: Mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1.

Bei der Erweiterung von Klasse A1 auf A2 gilt folgendes:
Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der jeweils niedrigeren Klasse ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.

Ausbildung und/oder Bedingungen:
Vorbesitz von A1 oder Fahrerlaubnis Klasse 3 vor dem 01.04.1980
keine theoretische Prüfung; nur praktische Prüfung nötig

Doppelklasse A/A1/A2 in Kombi mit Klasse B

Beschreibung
Motorrad- und Auto-Führerschein in einem. Erst nach dem bestehen beider Führerscheine wird die Fahrerlaubnis erteilt. 

Kombi A+B

Mindestalter: 24 Jahre 

Voraussetzung: keine

Kombi A2+B

Mindestalter: 18 Jahre

Voraussetzung: keine

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Unsere Filialen

Kombi A2 (Aufstieg)+B

Mindestalter: 18 Jahre

Voraussetzung: Vorbesitz mind. 2 Jahre A1

Kombi A (Aufstieg)+B

Mindestalter: 20 Jahre

Voraussetung: Vorbesitz mind. 2 Jahre A2

Schlüsselzahl B196

Beschreibung
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW.

Verhältnis Leistung zur Leermasse: maximal 0,1 kW/kg.

 

Voraussetzungen

  • erfolgreiche Teilnahme an 4 theoretischen Unterrichtseinheiten mit jeweils 90 Minuten
  • mind. 10 praktische Unterrichtsstunden mit jeweils 45 Minuten
  • keine theoretische und praktische Prüfung erforderlich

Mindestalter
25 Jahre

Vorbesitz erforderlich
Klasse B (mind. 5 Jahre)

Führerschein Klasse AM

Beschreibung
Zweirädrige Kleinkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektronischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³.

Leistung: maximal 4 kW.

 

 

Einschluss
keine

Mindestalter
15 Jahre

Vorbesitz erforderlich
Nein 

Mofa-Schein nur 199€

Beschreibung
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln –, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein.

Wer Mofa fahren möchte, benötigt eine Prüfbescheinigung. Besonders reizvoll ist das Mofafahren für Jugendliche, denn das Mindestalter liegt bei 15 Jahren. Wer ohnehin den Pkw-Führerschein hat, darf ohne Zusatzprüfung ein Mofa fahren.

Eine weitere Ausnahme: Alle, die vor dem 1. April 1965 geboren sind, brauchen keine Prüfbescheinigung, um Mofa fahren zu dürfen. Ein Personalausweis oder der Reisepass reichen aus.

Ab wann kann ich den "Mofa-Führerschein" machen?

Mofa fahren darf man ab 15 Jahren. Allerdings kann mit der theoretischen Ausbildung schon ein halbes Jahr vorher angefangen werden. Die Prüfung darf aber maximal drei Monate vor dem 15. Geburtstag abgelegt werden. Außerdem wichtig: Für die Anmeldung bei der Fahrschule ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten notwendig, wenn man unter 18 Jahren alt ist.

Der „Mofa-Führerschein“ ist nicht wirklich ein "Führerschein", da es sich nicht um eine Fahrerlaubnisklasse handelt.  Bei Abschluss des „Mofa-Führerscheins“ wird lediglich eine Prüfbescheinigung ausgehändigt.
Folgende Voraussetzungen gelten für die Mofa-Prüfbescheinigung:

  • Mindestalter 15 Jahre
  • Höchstgeschwindigkeit 25 km/h
  • Besuch des Theorieunterricht in einer Fahrschule (6x 90 min.)
  • Erwerben von Fahrpraxis in der Fahrschule.
  • Ablegen einer Theorieprüfung beim TÜV
  • nur 199€ zzgl. TÜV-Gebühr

 

 

Mindestalter
15 Jahre

Vorbesitz erforderlich
Nein